Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie für persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten. 

Bei Krankheit, Demenz oder nach einem Unfall kann es passieren, dass Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Wenn Sie im Rahmen eines Vorsorgeauftrags frühzeitig festlegen, wer sich im Ernstfall um Ihre Belange kümmern soll, ist gegebenenfalls keine Beistandschaft nötig.

Damit Ihr Vorsorgeauftrag rechtsgültig ist, müssen Sie das Dokument vollständig von Hand schreiben, datieren und unterzeichnen oder das Dokument von einem Notar beurkunden lassen. Sie können Ihren Vorsorgeauftrag jederzeit abändern oder widerrufen. Für Änderungen beachten Sie dieselben Kriterien zur Gültigkeit wie für das Originaldokument. 

Diese Beratungsstellen können Sie beim Erstellen eines Vorsorgeauftrags beraten. Sie stellen in der Regel auch Mustervorlagen zur Verfügung. 

Schweizerisches Rotes Kreuz
Pro Senectute Schweiz
Beratungsangebote der Notare (VBN)