Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV (EL) helfen, wenn die Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Neben monatlich ausbezahlen Leistungen werden auch Krankheits- und Behinderungskosten vergütet. Im Kanton Zürich werden zudem weitere kantonale und kommunale Unterstützungsleistungen gewährt, darum wird im Kanton Zürich von Zusatzleistungen (ZL) gesprochen

Weiterführende Informationen der Kantonalen Gesundheitsdirektion: 
Ergänzungsleistungen zur AHV und IV | Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Kontakt und Information

Für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Dietikon ist das Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV der Stadt Dietikon zuständig:

Stadt Dietikon
Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IV
Bremgartnerstrasse 22
8953 Dietikon
Telefon: 044 744 14 68
E-Mail: ergaenzungsleistungen@dietikon.ch
Website: Dietikon - Amt für Zusatzleistungen zur AHV/IVExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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