Finanzen: Hilflosenentschädigung der AHV
Die Hilfslosenentschädigung ist ein Beitrag an die Pflege- oder Betreuungskosten für Rentnerinnen und Rentner. Als hilflos gelten Personen, die für alltägliche Verrichtungen wie Essen, Aufstehen, Ankleiden und Hinsetzen permanent auf Hilfe angewiesen sind.
Als hilflos gelten Personen, die wegen eines Gebrechens dauernde und besonders aufwändige Pflege benötigen, einer dauernden persönlichen Überwachung bedürfen oder wegen einer schweren Sinnesschädigung oder eines schweren körperlichen Gebrechens nur mit Hilfe Dritter gesellschaftliche Kontakte pflegen können.
Die Hilflosenentschädigung zur AHV wird jemandem unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Die Höhe ist einzig davon abhängig, wie stark die Person in ihrem Alltag eingeschränkt ist. Die AHV unterscheidet drei Stufen von Hilflosigkeit: leicht, mittel und schwer.
Kontakt und Informationen
SVA Zürich
Röntgenstrasse 17
Postfach
8087 Zürich
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